Kosten
Unsere Dienstleistungen rechnen wir im Normalfall nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.
In den Fällen der Rechtsberatung nach rumänischem Recht oder bei Wirtschaftsmandaten vereinbaren wir mit Ihnen ein Zeithonorar, soweit dieses sachlich und nach dem Wert der Angelegenheit angemessen ist und keine Abrechnung nach der Gebührenordnung zwingend vorgeschrieben ist.
Gleichzeitig können wir mit Ihnen aber auch ein der Bedeutung des Falles angemessenes Pauschalhonorar vereinbaren. Dieses würde nur bei offensichtlichem Mißverhältnis zu unserem tatsächlichen Zeitaufwand nach oben oder nach unten angepasst werden.
Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ebenso wie kostenlose Beratung nach den Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung nicht erlaubt sind.
Auf Wunsch erstellen wir selbstverständlich, wenn möglich eine Abschätzung der vorraussichtlich entstehenden Kosten.
Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.